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Elektro Lörgen
Inh. Marc Lörgen
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Für wen gilt das BFSG nicht, welche Ausnahmen gibt es?
Weitere Ausnahmen gibt es im BFSG für Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG, die im BFSG geregelte Dienstleistungen (inkl. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Onlineshops) anbieten (§ 3 Abs. 3 S. 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und (!) einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Aus diesem Grund wenden wir die Vorgaben des BFSG derzeit nicht auf unsere Website an.